Es hatte
schon ein bisschen was von einer Insolvenz mit Ansage. Nach der Insolvenz einer
belgischen Tochtergesellschaft hat nun auch die Karlie Group in Deutschland
Anfang Dezember Insolvenzantrag gestellt und beim Amtsgericht Paderborn
Eigenverwaltung beantragt. Für die
Anleger der rund zehn Millionen Euro schweren Anleihe der Karlie-Group geht
damit das Zittern um ihr Geld von vorne los. Erst Anfang des Jahres hatten sie
einer Änderung der Anleihebedingungen zugestimmt. Nun möchte die
Geschäftsführung den eingeleiteten Restrukturierungsprozess im
Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung fortsetzen. Das operative Geschäft der
deutschen Tochtergesellschaft Karlie Flamingo GmbH sei von der Insolvenz nicht
berührt, teilt das Unternehmen mit. Die
Anleihe-Anleger sind nicht zum ersten Mal von schlechten Nachrichten getroffen.
Nach einer Änderung der Anleihebedingungen im Mai 2016 wurde der Zinskupon schon
von 6,75 auf jetzt 5 Prozent gesenkt und die Laufzeit der Anleihe um drei Jahre
bis 2021 verlängert, optional sogar bis 2022. Nach dem Insolvenzantrag steht
ihr Geld erneut im Feuer. Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer,
München: Die Anleger der Anleihe (WKN A1TNG9) sind dem Unternehmen mit
ihrer Zustimmung zur Änderung der Anleihebedingungen im Mai schon weit
entgegengekommen. Nun hat sich die Situation für die Anleger aber noch einmal
verschlechtert. Ihnen drohen wieder hohe finanzielle Verluste. Im schlimmsten
Fall könnte sogar der Totalverlust eintreten. Derzeit ist
noch offen, ob die Anleger erneut aufgefordert werden, einen Teil zur Sanierung
des Unternehmens beizutragen. Sollten die Restrukturierungsmaßnahmen nicht vom
Erfolg gekrönt sein und die Sanierung scheitern, bliebe den Anlegern nur noch,
ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. So weit ist es noch nicht. Um
den drohenden Verlusten entgegenzutreten, können die Anleger aber ihre
rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. In Betracht kommt dabei auch die
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, die z.B. durch eine fehlerhafte
Anlageberatung entstanden sein können. |